Darf man eigentlich als Lehrer o. ä. die Klassenfotos im Internet veröffentlichen? Oder gilt die Privatsphäre eines einzelnen Schülers?
Was ist erlaubt, was ist gefährlich?
Beachten Sie bitte dazu den folgenden Hinweis:
Ein wichtiger Tipp mit einem Klick… auf die richtige Seite:
http://www.lehrer-online.de/personenfotos-allgemein.php
Silvio Ströver, Diplom-Pädagoge
Tags: Datenklau, Datenschutz, Direktor, Gefahren, Homepage, Internet, juristisch, Lehrer, Privatssphäre, Recht, Schülerdaten, Schülernamen, Schulleiter, Schulwebseite, Schulwebsite, Ströver, Strövers Paedblog, Verantwortung, Verbot, verboten, Verstoß, Vorsicht
Der Beitrag wurde
am Dienstag, den 05. Dezember 2006 um 20:12 Uhr veröffentlicht
und wurde unter 2006, Allgemeine Pädagogik, Beratung, Datenschutz, Deutschland, Elternarbeit, Erzieher, Freizeitpädagogik, Grundschulpädagogik, Internetpädagogik, Jugendpädagogik, Jugendschutz, Jugendsozialarbeit, Lernen, Menschenrechte, Pädagogen, Pädagogik der Frühen Kindheit, Pädagogische Ansätze, Pädagogische Checklisten, Pädagogische Dienstleistungen, Pädagogische Fachliteratur, Pädagogische Themen, Pädagogischer Appell, politische Bildung, Recht & Gesetz, Schulen, Schulpädagogik, Schulsozialarbeit, Schwierige Kinder, Sonderpädagogik, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Strövers Paedblog, Verbände & Gesellschaften, Verbraucherschutz abgelegt.
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13. Dezember 2010 um 20:18
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